Vergütung von Maklern und Agenten
AIG Europe S.A. („AIG“) schätzt die Leistungen von Versicherungsmaklern und -agenten bei der Beratung und Betreuung von Versicherungskäufern und vergütet sie in der Regel für ihre Mitwirkung am Verkaufsprozess. Bitte wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler oder -agenten, um Informationen über die spezifischen Vergütungen zu erhalten, die er im Zusammenhang mit der Ausstellung Ihrer Police erhalten kann.
Provisionen
AIG vergütet Versicherungsmakler und -agenten durch Provisionen in Höhe eines bestimmten Betrags oder eines Prozentsatzes der Prämie, der zum Zeitpunkt des Kaufs, der Erneuerung, der Platzierung oder der Betreuung einer bestimmten Versicherungspolice festgelegt wird. Gelegentlich kann AIG mit Produzenten Vereinbarungen über zusätzliche, nicht an Bedingungen geknüpfte Provisionen treffen. Alle diese Zahlungen unterliegen der Kontrolle durch die Rechtsabteilung, die Compliance-Abteilung und die Geschäftsleitung von AIG.
Bedingte Vergütungen
AIG kann zusätzlich zu den Provisionen auch bedingte Vergütungen an Versicherungsmakler und -agenten zahlen. Bedingte Vergütungen beruhen in der Regel auf Kriterien wie dem Neugeschäftsvolumen, dem Gesamtproduktionsvolumen, der Zusammensetzung des Geschäfts oder der Gesamtrentabilität der von einem Versicherungsmakler oder -agenten vermittelten Policen. Alle diese Zahlungen unterliegen der Kontrolle durch die Rechtsabteilung, die Compliance-Abteilung und die Geschäftsleitung von AIG.
Sonstige Vergütungen
AIG kann gegen eine Gebühr auch Vereinbarungen treffen, um Zugang zu Informationen zu erhalten oder strategische Interaktionen zu veranlassen, um Geschäfte zu erleichtern. Außerhalb bestimmter Versicherungstransaktionen kann AIG auch Dienstleistungen in Anspruch nehmen, für die sie eine Gebühr zahlt.
AIG kann zudem eine Vergütung für die Werbung, das Marketing oder den Kauf von Versicherungsprodukten oder -dienstleistungen über Drittkanäle leisten.