Unsere Umweltsonderpolice EnviroPro deckt das Risiko von Kontaminationen und daraus resultierenden Folgeschäden ab. Versicherungsschutz besteht dabei unter anderem für allmählich eintretende Umwelteinwirkungen bzw. Umweltschäden. Die Deckung kann - je nach Bedarf - folgende Bausteine umfassen: Personen- und/oder Sachschäden, Sanierungskosten auf dem VN-eigenen Standort, Biodiversitätsschäden, Betriebsunterbrechungskosten, Transportkosten. Die Versicherung kann entweder für bestimmt benannte Standorte oder ganze Unternehmen abgeschlossen werden.
AIG Enviro Pro
Für welche Schäden kann Versicherungsschutz beantragt werden?
Versicherungsschutz kann für gesetzliche Ansprüche Dritter, die auf Folgendes gerichtet sind, beantragt werden:
- Sanierungskosten am versicherten Standort
- Personen- und/oder Sachschäden
- Sanierungskosten außerhalb des versicherten Standortes
- Umweltschäden
Mögliche Deckungserweiterungen:
- Umwelt-Produkterisiko
- Betriebsunterbrechungsschäden der VN
- Transportdeckung
- Rückwärtsdeckung für Schäden an der Umwelt ab dem 30. April 2007
Grundlagen des Versicherungsschutzes?
Was ist versichert?
Versichert sind gesetzliche Ansprüche Dritter (einschließlich der Behörde) zivilrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Inhalts auf Sanierungskosten von Kontaminationen, den Ersatz von Schäden oder die Vermeidung oder Sanierung von Umweltschäden am versicherten Standort, ausgehend vom versicherten Standort auf Grundlage der fachrechtlichen Vorschriften des BNatSchG, WHG, BBodSchG, USchadG sowie Personen- und/oder Sachschäden.
Wer ist versichert?
Versichert sind die gesetzliche Haftpflicht zivilrechtlichen Inhalts sowie die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts für den Versicherungsnehmer in Deutschland.
Im Ausland gelegene Standorte sind versichert, sofern diese enumerativ in der Deklaration zur Police aufgeführt sind.
Versicherungsschutz der EnviroPro ist standortbezogen, nicht anlagenbezogen wie in der UHV/USV.